Allgemeinen Geschäftsbedingungen


1. Unternehmensinformation

Tierbetreuung Pudelwohl e.U.

Inh. Ing Wimmer Elisabeth

Johannesstrasse 10

A-7082 Donnerskirchen

Tel: +43 (0) 680 118 33 93

tierbetreuung-pudelwohl@gmx.at

UID Nummer: ATU 7117 0118

 

2. Gültigkeit der AGB

Mit Abschluss eines schriftlichen Tierbetreuungsvertrages mit dem Auftragnehmer (Tierbetreuung Pudelwohl, Tierbetreuerin Wimmer Elisabeth) hat der Auftraggeber (Tierbesitzer) die gegenständlichen AGB der Tierbetreuerin Wimmer Elisabeth akzeptiert und deren sofortige Gültigkeit anerkannt. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Auftraggebern oder Dritten, die von den Gegenständlichen abweichen, sind für den Auftragnehmer nicht bindend. Gesonderte Vereinbarungen, die von den gegenständlichen AGB abweichen, müssen ausdrücklich schriftlich von der Tierbetreuerin bestätigt werden, ansonsten sind sie nicht gültig.

 

3. Vertragsabschluss

Gegenstand des Vertrages ist die Verwahrung, Versorgung, Verpflegung, und Betreuung des Tieres.

Der Vertrag kommt durch die Unterschrift des Tierbetreuungs-Vertrages durch den Tierbesitzer mit der Tierbetreuerin Wimmer Elisabeth zustande.

Der Abschluss des Vertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

 

4. Voraussetzungen

Das zu betreuende Tier darf unter keine ansteckenden und übertragbaren Krankheiten leiden!!

Hunde müssen gechipt und registriert sein.

Voraussetzung für eine stationäre Betreuung ist ein gültiger Impfpass, der die regelmäßig durchgeführten Grundimpfungen enthält, des Weiteren muss ein Hund entwurmt und entfloht worden sein.

Der Impfpass ist jedes Mal vor Antritt der Betreuung vorzulegen und wird bei der Abholung wieder ausgehändigt.

 

5. Pflichten des Tierbesitzers

Der Tierbesitzer ist verpflichtet der Tierbetreuerin Wimmer Elisabeth alle Gewohnheiten, eventuelle Gefahren und den Gesundheitszustandes inklusive Einschränkungen des Tieres genau zu erläutern, dies betrifft jegliche Verhaltensmuster aller Art, die für die Betreuung des Tieres in Zusammenhang stehen: wie z.B. Angst vor Gewittern, Radfahrern, Männern, …oder Verträglichkeit gegenüber Artgenossen und anderen Tieren, auch der Hang zum Jagen oder Weglaufen, aber auch Schmerzen und andere besondere Eigenheiten sind der Tierbetreuerin Wimmer Elisabeth mitzuteilen.

 

Der Tierbesitzer bestätigt, dass sein Hund keine Gefahr für Menschen darstellt.

 

Der Tierbesitzer bestätigt, dass sein Tier frei von ansteckenden Krankheiten und Ungeziefer ist. Sollte eine Behandlung durch die Tierbetreuerin Wimmer Elisabeth nötig werden, wird diese auf Kosten des Tierbesitzers durchgeführt werden.

 

Bringt ein Tier nachweislich eine ansteckende Krankheit mit, trägt der Tierbesitzer die dadurch entstehenden Kosten für Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Pensions- und Besuchertiere. Wird eine Erkrankung oder eine Verhaltensauffälligkeit seitens des Tierbesitzers bewusst verschwiegen, gehen alle hieraus entstehenden Schäden in voller Höhe zu Lasten des Tierbesitzers. Die Tierbetreuerin Wimmer Elisabeth übernimmt in diesem Fall keine Haftung für Schäden oder Folgeschäden.

 

Sind Zusatzgegenstände wie Futter, Pflegeartikel, Verbandsmaterial und Medikamente erforderlich, sind diese vom Tierbesitzer bereitzustellen oder aufgrund einer Sondervereinbarung mit der Tierbetreuerin Wimmer Elisabeth durch die Tierbetreuerin Wimmer Elisabeth anzuschaffen.

 

6. Pflichten der Tierbetreuerin Wimmer Elisabeth

Die Tierbetreuerin Wimmer Elisabeth verpflichtet sich, die Tiere in ihrer Obhut in fürsorglicher und vertrauenswürdiger Weise, unter Beachtung des Tierschutz- und Tierhaltegesetzes, sowie dessen Nebenbestimmungen, zu betreuen.

 

Bei Gefahr für Gesundheit und Leben des Tieres wird die Tierbetreuerin Wimmer Elisabeth den im Betreuungsvertrag angegebenen Tierarzt aufsuchen (ist dieser zu weit vom Wohnort der Tierbetreuerin Wimmer Elisabeth entfernt, wird im Tierbetreuungs-Vertrag mit dem Tierbesitzer ein Ersatz-Tierarzt festgelegt) und umgehend den Tierbesitzer kontaktieren. Ist dieser Tierarzt nicht erreichbar oder besteht ein akuter Notfall, ist die Tierbetreuerin berechtigt, den Tierarzt ihres Vertrauens aufzusuchen. Die dadurch entstandenen Kosten sind vom Tierbesitzer zu tragen bzw. zu übernehmen.

 

Fallen während des Betreuungszeitraumes außergewöhnliche Verhalten beim Tier auf, sind diese umgehend von der Tierbetreuerin Wimmer Elisabeth an den Tierbesitzer zu melden

 

Verstirbt das Tier verbleiben die sterblichen Überreste beim Tierarzt. Der Tierbesitzer kann dann selbst entscheiden, was mit den sterblichen Überresten geschehen soll. Etwaige Kosten sind ebenfalls vom Tierbesitzer zu tragen.

 

Entläuft das Tier, ist die Tierbetreuerin Wimmer Elisabeth verpflichtet, dies umgehend an den Tierbesitzer zu melden und alle erforderlichen Schritte einzuleiten (Informierung des zuständigen Tierheimes, Anzeige bei der Polizei, Tierdatenbanken informieren, …).

 

 

Kann die Tierbetreuerin Wimmer Elisabeth aufgrund unerwarteter Vorkommnisse seine Betreuungszusage nicht oder nur teilweise erfüllen, ist diese verpflichtet, Ersatz mit den gleichen Konditionen zu finden.

 

Bei Bedarf medikamentöser Behandlung

Wird mittels Tierbetreuungsvertrag vereinbart, dem Tier Medikamente einzugeben, ist die Dosierung der Medikamente und deren Verabreichungszeitraum detailliert zu erläutern. Der Tierbesitzer nimmt zur Kenntnis, dass die Tierbetreuerin Wimmer Elisabeth keine ausgebildete Veterinärmedizinerin ist, die Medikamentengabe aber nach bestem Wissen und Gewissen ausführen wird und in besonderen Notfällen mit einer Tierärztin zusammen arbeitet.

 

7. Unterbringung und Betreuung

Der Tierhalter hatte vor Vertragsabschluss im Rahmen eines Besichtigungs- und Kennenlerntermins die Gelegenheit, das Betriebsgrundstück, dessen Einzäunung und die baulichen Anlagen, in welchen der Hund untergebracht wird, in Augenschein zu nehmen. Der Tierhalter erklärt sich mit Art und Beschaffenheit der Anlagen einverstanden.

 

Dem Tierhalter ist bekannt, dass die Hunde grundsätzlich unangeleint in Gruppenhaltung und nicht in Einzelzwingern betreut werden. Einzelheiten und Risiken dieser Haltungsform wurden dem Tierhalter vor Vertragsabschluss erläutert. Der Tierhalter erklärt sich mit dieser Haltungsform ausdrücklich einverstanden. Der Tierhalter erklärt ausdrücklich, dass er die Risiken einer Beißerei unter den Hunden kennt und in Kauf nimmt und die eventuellen Kosten einer tierärztlichen Behandlung des eigenen Hundes selbst trägt. Eine gültige Haftpflichtversicherung muss eventuell auftretende Schäden an anderen Tieren decken.

 

8. Preise und Gültigkeit von Angeboten

Die Preise werden beim Erstgespräch oder der Kennenlern-Runde besprochen und beim Vertragsabschluss akzeptiert. Sie richten sich nach dem Umfang der Betreuung basierend auf Betreuungszeit, Betreuungsart, eventuelle Fahrtkosten und etwaige Sondervereinbarungen.

Fallen Zusatzkosten an, die Aufgrund eines Mehraufwandes entstehen (Tierarztfahrten, Reinigungskosten, …) werden diese zusätzlich verrechnet und sind vom Tierbesitzer zu bezahlen. Die Zusatzkosten werden im Vorhinein mit dem Tierbesitzer besprochen, falls dieser erreichbar ist, im Falle der Nicht Erreichbarkeit, steht es der Tierbetreuerin Wimmer Elisabeth frei, mit dem Tier das Bestmöglichste zu tun (Entscheidung für eine OP…)

 

9.  10er Block bei Tagesbetreuungen

Die Gültigkeit des 10er Blockes ist unbefristet. Der 10er Block ist nicht übertragbar.

Eine Rückzahlung von nicht aufgebrauchten Einheiten ist nicht möglich!

 

10. Abholung

Der Tierbesitzer verpflichtet sich, der Tierbetreuerin Wimmer Elisabeth etwaige Verspätungen bei der Tierübergabe und auch Tierabholung unverzüglich telefonisch mitzuteilen.

Bei Nichtabholung des Hundes zum vereinbarten Zeitpunkt oder einvernehmlicher Verlängerung der Aufenthaltsdauer werden die zusätzlichen Tage dem Tierhalter in Rechnung gestellt. Es ist der Hundepension vorbehalten, bei Nichtabholung des Hundes einen Aufschlag auf den Tagespreis in Rechnung zu stellen. Bei Nichtabholung des Hundes spätestens nach drei Tagen, ist es der Tierpension vorbehalten, den Hund ins Tierheim zu bringen. Evtl. Kosten werden dem Tierhalter in Rechnung gestellt.

 

11.Haftung und Haftungsausschluss

Die Tierbetreuerin Wimmer Elisabeth bestätigt, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung besteht und haftet für Sachschäden und Schäden an den in Obhut gegebenen Tieren nur soweit, als diese Schäden auf fahrlässiges Handeln der Tierbetreuerin Wimmer Elisabeth zurückzuführen sind.

 

Die Tierbetreuerin Wimmer Elisabeth übernimmt keine Verantwortung für mitgebrachte Sachen (Decken, Schüsseln, Spielzeug etc.).

Der Tierbesitzer bestätigt, dass eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde (Kopie als Anlage) und die Folgeprämien bezahlt sind, so dass ein aktueller Versicherungsschutz besteht.

 

12. Rücktritt

Folgende Stornogebühren sind bei Rücktritt des Auftraggebers einzufordern:

Bis 14 Tage vor Auftragsbeginn: 50% des Gesamtpreises

1 Tage vor Auftragsbeginn: 80% des Gesamtpreises

Bei nicht Antritt der Betreuung mit/oder ohne Absage am gleichen Tag: 100% des Gesamtpreises

Wurde bereits eine Anzahlung getätigt, wird diese entsprechend gegengerechnet.

 

13. Datenschutz und Verschwiegenheit

Der Tierbesitzer wird die durch den Vertragsabschluss bekannt gewordenen Daten des Auftraggebers lediglich im Zusammenhang mit der Abwicklung des Betreuungsvertrages erheben, bearbeiten und speichern und vertraulich behandeln. Bekannt gewordene Informationen und Angelegenheiten des Tierbesitzers werden während und auch nach der Vertragsbeendigung nicht weitergeben. Zur Pflege des Tieres notwendige Dinge, wie z.B. Impfpass, Spielsachen, aber auch Haustürschlüssel, …werden nach Vertragsbeendigung umgehend an den Tierbesitzer zurückgegeben.

 

Einwilligung zur Verwendung und Veröffentlichung von Foto und Videomaterial der Gasttiere:

Der Tierbesitzer willigt unwiderruflich ein, falls er im Tierbetreuungsvertrag, den Punkt „Fotos und Videos meines Tieres dürfen für die Homepage oder für die Facebook Seite verwendet werden:“ mit Ja“ beantwortet hat, dass Aufnahmen von seinem Tier auf der Internetseite der Tierbetreuerin Wimmer Elisabeth unter www.tierbetreuung-pudelwohl.at oder auf die Facebook Seite, veröffentlich werden dürfen.

 

14. Schlussbestimmung

Der Tierbesitzer bestätigt, die AGB´s der Tierbetreuung Pudelwohl gelesen und akzeptiert zu haben. 

 

Stand 05.07.2019 Donnerskirchen